Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung [mehr...]
Heute ist ein Urteil über die umstrittenen Vorratsdatenspeicherrung gefallen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorratsdatenspeicherrung für Verfassungswidrig und sei nicht mit Artikel 10 des Grundgesetzes vereinbar. Es verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis, wie es in dem Urteil heißt. „Es handelt sich um einen besonders großen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“, so die Richter. Durch das Urteil müssen alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Auch Provider 1&1 begrüßt das Urteil und wird die aktuell rund 25 Terabyte unmittelbar löschen. 1&1 hat die Vorratsdatenspeicherung bis heute mehr als 2 Millionen Euro gekostet, viel Geld was lieber für Kunden hätte investiert werden können.
Durch dieses Urteil gibt es auch Nachteile für die Musik- und Filmindustrie. Es ist nur noch erlaubt die Daten einzusehen, wenn ein schweres Verbrechen vorliegt. Das bedeutet, Musik- und Filmindustrie dürfen die gespeicherten Daten nicht mehr einsehen, um Nutzer von Tauschbörsen zu überführen.
[PatrickS/Studio Plauen - ShoutedFM]



